für Fotografiedienstleistungen von Lichtwerk Taubertal
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Lichtwerk Taubertal
Dirk Kaupert
Badener Ring 41
97941 Tauberbischofsheim
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Lichtwerk Taubertal
Dirk Kaupert
Badener Ring 41
97941 Tauberbischofsheim
– nachfolgend „Fotograf" genannt –
und seinen Auftraggebern.
Mit der Auftragserteilung oder Unterzeichnung eines Vertrages erkennt der Auftraggeber diese AGB an.Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
und seinen Auftraggebern.
Mit der Auftragserteilung oder Unterzeichnung eines Vertrages erkennt der Auftraggeber diese AGB an.Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Leistungen des Fotografen
Der Fotograf erbringt fotografische Dienstleistungen einschließlich Bildbearbeitung entsprechend der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Der Fotograf erbringt fotografische Dienstleistungen einschließlich Bildbearbeitung entsprechend der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Die Bildgestaltung, Motivwahl und Bearbeitung erfolgen im künstlerischen Stil des Fotografen, wie sie auf seiner Webseite & Social Media ersichtlich sind. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die fotografischen Arbeiten dem kreativen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Der Fotograf bleibt Urheber sämtlicher angefertigter Fotografien gemäß Urheberrechtsgesetz.
2. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für private Zwecke (z.B. Drucke private Weitergabe, private Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken)
3. Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung zu Werbezwecken bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4. Die Bearbeitung der Bilder durch Filter, Retuschen, Farbveränderungen oder sonstige Veränderungen ist nur mit Zustimmung des Fotografen zulässig.
5. Bei Veröffentlichungen in sozialen Medien ist der Urheberhinweis "Foto: Lichtwerk Taubertal" / @lichtwerk_taubertal zu nennen.
1. Der Fotograf bleibt Urheber sämtlicher angefertigter Fotografien gemäß Urheberrechtsgesetz.
2. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für private Zwecke (z.B. Drucke private Weitergabe, private Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken)
3. Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung zu Werbezwecken bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4. Die Bearbeitung der Bilder durch Filter, Retuschen, Farbveränderungen oder sonstige Veränderungen ist nur mit Zustimmung des Fotografen zulässig.
5. Bei Veröffentlichungen in sozialen Medien ist der Urheberhinweis "Foto: Lichtwerk Taubertal" / @lichtwerk_taubertal zu nennen.
4. Vertragsschluss
1. Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Auftragsbestätigung zustande.
2. Angebote des Fotografen sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
1. Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Auftragsbestätigung zustande.
2. Angebote des Fotografen sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder der jeweils gültigen Preisliste.
2. Der Fotograf ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
3. Die Rechnung wird erst nach der finalen Bildübergabe gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen
4. Gerät der/die Kund:in mit der Zahlung in Verzug, können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet werden
5. Vereinbarte Anzahlungen werden auf den Gesamtpreis angerechnet.
6. Anfahrtskosten können gesondert berechnet werden, sofern dies im Angebot oder Vertrag vereinbart wurde.
1. Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder der jeweils gültigen Preisliste.
2. Der Fotograf ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
3. Die Rechnung wird erst nach der finalen Bildübergabe gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen
4. Gerät der/die Kund:in mit der Zahlung in Verzug, können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet werden
5. Vereinbarte Anzahlungen werden auf den Gesamtpreis angerechnet.
6. Anfahrtskosten können gesondert berechnet werden, sofern dies im Angebot oder Vertrag vereinbart wurde.
6. Durchführung des Shootings
1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass erforderliche Genehmigungen, Zutrittsrechte oder Einwilligungen Dritter vorliegen.
2. Verspätungen des Auftraggebers verkürzen die vereinbarte Shootingzeit entsprechend.
3. Minderjährige Personen dürfen nur mit Zustimmung und Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten fotografiert werden.
4. Bei Feierlichkeiten informiert der Auftraggeber seine Gäste im Vorfeld darüber, dass während der Feierlichkeiten Fotoaufnahmen erstellt werden.
5. Sollte es Gäste geben, die nicht fotografiert werden möchten, ist dies der vorab mitzuteilen.
1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass erforderliche Genehmigungen, Zutrittsrechte oder Einwilligungen Dritter vorliegen.
2. Verspätungen des Auftraggebers verkürzen die vereinbarte Shootingzeit entsprechend.
3. Minderjährige Personen dürfen nur mit Zustimmung und Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten fotografiert werden.
4. Bei Feierlichkeiten informiert der Auftraggeber seine Gäste im Vorfeld darüber, dass während der Feierlichkeiten Fotoaufnahmen erstellt werden.
5. Sollte es Gäste geben, die nicht fotografiert werden möchten, ist dies der vorab mitzuteilen.
7. Bildauswahl und Bearbeitung
1. Die Auswahl der dem Auftraggeber überlassenen Bilder erfolgt durch den Fotografen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Die Bildbearbeitung erfolgt im Stil des Fotografen.
3. Die Herausgabe unbearbeiteter Rohdaten (RAW-Dateien) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
1. Die Auswahl der dem Auftraggeber überlassenen Bilder erfolgt durch den Fotografen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Die Bildbearbeitung erfolgt im Stil des Fotografen.
3. Die Herausgabe unbearbeiteter Rohdaten (RAW-Dateien) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
8. Veröffentlichungsrechte des Fotografen
Soweit der Auftraggeber hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat, ist der Fotograf berechtigt, ausgewählte Fotografien zur Eigenwerbung zu verwenden.
Soweit der Auftraggeber hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat, ist der Fotograf berechtigt, ausgewählte Fotografien zur Eigenwerbung zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere:
- Website
- Social-Media-Kanäle
- Portfolio
Die entsprechende Zustimmung wird gesondert im jeweiligen Vertrag geregelt.
- Website
- Social-Media-Kanäle
- Portfolio
Die entsprechende Zustimmung wird gesondert im jeweiligen Vertrag geregelt.
9. Stornierung und Terminverschiebung
1. Eine Terminverschiebung ist nach Absprache möglich.
2. Wird ein verbindlich vereinbarter Termin durch den Auftraggeber storniert, kann der Fotograf folgende Ausfallentschädigungen verlangen:
- bis 14 Tage vor dem Termin: kostenfrei
- 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Honorars
- 6 bis 2 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
- weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars
3. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Bei Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt bemühen sich beide Parteien um einen Ersatztermin.
1. Eine Terminverschiebung ist nach Absprache möglich.
2. Wird ein verbindlich vereinbarter Termin durch den Auftraggeber storniert, kann der Fotograf folgende Ausfallentschädigungen verlangen:
- bis 14 Tage vor dem Termin: kostenfrei
- 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Honorars
- 6 bis 2 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
- weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars
3. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Bei Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt bemühen sich beide Parteien um einen Ersatztermin.
10. Ausfall des Fotografen
1. Kann der Fotograf aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt den Auftrag nicht durchführen, wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren. Der Fotograf ist bemüht einen Ersatz zu finden.
2. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
3. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
1. Kann der Fotograf aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt den Auftrag nicht durchführen, wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren. Der Fotograf ist bemüht einen Ersatz zu finden.
2. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
3. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Haftung
1. Der Fotograf haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3. Für technische Defekte, Datenverluste durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse wird keine Haftung übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
4. Für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung, Requisiten oder Tiere übernimmt der Fotograf keine Haftung.
1. Der Fotograf haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3. Für technische Defekte, Datenverluste durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse wird keine Haftung übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
4. Für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung, Requisiten oder Tiere übernimmt der Fotograf keine Haftung.
12. Lieferung der Bilder
1. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 Wochen, nach Bildauswahl (Shooting bis 1 Stunde)
2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder technischer Probleme begründen keinen Schadensersatzanspruch.
3. Die Übergabe erfolgt in der vereinbarten Form, insbesondere per Download-Galerie oder Datenträger.
1. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 Wochen, nach Bildauswahl (Shooting bis 1 Stunde)
2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder technischer Probleme begründen keinen Schadensersatzanspruch.
3. Die Übergabe erfolgt in der vereinbarten Form, insbesondere per Download-Galerie oder Datenträger.
13. Reklamationen
1. Beanstandungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Bilder schriftlich mitzuteilen.
2. Künstlerische Gestaltung, Bildstil, Farbgebung oder Bildkomposition stellen keinen Mangel dar.
3. Technisch bedingte Farbabweichungen bei verschiedenen Bildschirmen oder Druckverfahren begründen keinen Reklamationsanspruch.
1. Beanstandungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Bilder schriftlich mitzuteilen.
2. Künstlerische Gestaltung, Bildstil, Farbgebung oder Bildkomposition stellen keinen Mangel dar.
3. Technisch bedingte Farbabweichungen bei verschiedenen Bildschirmen oder Druckverfahren begründen keinen Reklamationsanspruch.
14. Datenschutz
1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet.
2. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Website des Fotografen.
1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet.
2. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Website des Fotografen.
15. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.